Das Grundgesetz

Artikel 5: Meinungsfreiheit

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SWR

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

So heißt es in Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Aber was bedeutet das genau? Ein Beispiel:

Linda ist sauer. Im Mathe-Unterricht bei Lehrer Schuckmann gibt es Stress. Viele aus der Klasse haben Verständnisschwierigkeiten, weil Schuckmann nicht richtig erklären kann. Da kommen Linda und die Nachwuchsredakteure der Schülerzeitung auf eine Idee: Sie wollen eine Sonderausgabe der Schülerzeitung herausgeben, in der die Leistung und Unterrichtsqualität der Lehrer bewertet wird...

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